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Kundeninformation nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) 

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8 ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Lakefield Partners AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.

1. Information über das Unternehmen Finanzinstitut

Lakefield Partners AG

Seefeldstrasse 281

8008 Zürich

Das Finanzinstitut wurde 2012 gegründet.

 

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Das Finanzinstitut besitzt seit 2014 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft Grant Thornton AG jährlich sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINMA und der Grant Thornton AG finden sich nachfolgend

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Laupenstrasse 27

3003 Bern

Grant Thornton AG

Claridenstrasse 35

8027 Zürich

Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle OFS Ombud Finance Switzerland angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden.

Nachfolgend findet sich die Anschrift der OFS Ombud Finance Switzerland.

OFS Ombud Finance Switzerland

Boulevard des Tranchées 16

1206 Genf

2. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen und Anlageberatungsdienstleistungen.

Weiter erbringt das Finanzinstitut Finanzdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen. Für Informationen zu den verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Prospekte und Factsheets verwiesen.

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung, aber auch zu einem Wertverlust führen.

Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.

3. Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt.

Beim Finanzinstitut werden grundsätzlich alle Kundinnen und Kunden in das Segment «Privatkunden» eingeteilt. Damit kommen diese in den Genuss des umfassendsten Anlegerschutzes, was insbesondere Auswirkungen auf die Informationspflichten und die Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Prüfung der Eignung und Angemessenheit beim Erwerb von Finanzinstrumenten hat.

Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

4. Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf  swissbanking.org eingesehen werden.

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kundinnen und Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögenswerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

5. Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen entstehen keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte und es werden keine Zahlungen von Dritten angenommen.

6. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Die eigenen kollektiven Kapitalanlagen des Finanzinstituts werden zur effizienten Umsetzung der Anlagestrategien in den Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt oder im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen. Bei Anlagesegmenten, welche nicht durch eigene kollektive Kapitalanlagen abgedeckt werden, wird versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.